Bekifft im Straßenverkehr
Während des Cannabis-Rausches sind die Konzentrationsfähigkeit und das Reaktionsvermögen vermindert und die Verarbeitung von Informationen verlangsamt. Die Verkehrstüchtigkeit ist unter der Einwirkung von Cannabis stark beeinträchtigt – auch wenn die Betroffenen selbst davon überzeugt sind, noch fahren zu können.
Daher sollen Betroffene beim und nach dem Konsum die Hände weg vom Steuer oder Fahrradlenker lassen. Bei Verdacht auf Drogenkonsum beim Lenken oder bei Inbetriebnahme eines Fahrzeugs (auch Fahrrad!) kann die Polizei die betreffende Person zur Polizeiamtsärztin oder zum Polizeiamtsarzt bringen. Diese führen eine Untersuchung durch und können einen Bluttest machen.
Harntests sind in diesem Zusammenhang nur freiwillig möglich; sie sind kein zulässiges Verfahren zum Nachweis von Cannabiskonsum. Aufgrund der ärztlichen Untersuchung und des Bluttests wird festgestellt, ob eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, so kann eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von Euro 581 bis Euro 3.633 ausgesprochen werden. Auch der Führerschein kann für mindestens einen Monat entzogen werden. Bei Verweigerung der Blutuntersuchung beträgt die Geldstrafe zwischen 1.162 und 5.813 Euro. Der Führerschein wird für mindestens 4 Monate entzogen. Besitzerinnen und Besitzer eines Probeführerscheins müssen mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.