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Therapie statt Strafe

Unter Erfüllung der gerichtlichen Auflagen gibt es die Möglichkeit eines Haft- Strafaufschubs

Nach dem es zu einer Verhandlung und Verurteilung wegen eines Suchtmitteldeliktes gekommen ist, wird vom Gericht oft „Therapie statt Strafe“ ausgesprochen. Man bekommt die Möglichkeit eines Haft- Strafaufschubs. Das heißt in der Probezeit von meistens 2 Jahren, muss man bestimme Auflagen erfüllen.

Meistens handelt es sich um psychosoziale Beratung, in manchen Fällen wird auch ein positiver Abschluss einer stationären Therapie gefordert. Ein Gutachter empfiehlt die passende Auflage. Mit der Beratungsstelle wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Es ist erforderlich aktiv mit zu arbeiten, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Vierteljährlich werden Bestätigungen ans Gericht geschickt und am Ende der Probezeit bekommt der zuständige Richter/in einen Abschlussbericht. Kommt es zu einem positiven Abschluss dieser Auflage wird die unbedingte Strafe in eine bedingte Strafe umgewandelt.