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Kosten

Wie viel kann ein Aufenthalt kosten?

Nach dem Spitalsgesetz muss wie in jedem anderen Krankenhaus ein Selbstbehalt von ca.  € 387,52 (je nach Einkommen - 13,84/Tag) für die ersten 4 stationären Behandlungswochen im Jahr bezahlt werden. Mitversicherte haben einen höheren Selbstbehalt von € 764,40.

Dies ist hinfällig, wenn Sie in diesem Kalenderjahr schon 4 Wochen stationär waren und den Selbstbehalt schon bezahlt haben. Ebenso ist dies der Fall, wenn Sie rezeptgebührenbefreit sind, wenn Sie z.B. nicht über ein Einkommen von  € 1110,26 verfügen. Dies können Sie über Ihre Gebietskrankenkasse klären und bringen Sie ggf. einen Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung ein, bevor Sie zu uns kommen.

Rechtliche Grundlagen und Weg zur Rezeptgebührenbefreiung

(aktualisiert Jan. 2023)